Männer mit Glatzen sind nicht so außergewöhnlich, dass ein Toupet wegen einer krankheitsbedingten Haarlosigkeit als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig wäre.
Seit Dezember 2008 beträgt die Zollfreigrenze für Postsendungen 150 Euro statt bisher nur 22 Euro.
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