Mit dem Inkrafttreten der Reform der Kfz-Steuer am 1. Juli ist auch die Verwaltungshoheit über die Steuer von den Ländern auf den Bund übergegangen, dem zukünftig die Einnahmen aus der Steuer zufließen.
Im Herbst erhält die Finanzverwaltung die Rentenbezugsmitteilungen der Versicherungsträger und kann dann prüfen, wer seine Rente nicht ordnungsgemäß versteuert hat.
Vor Gericht kann sich ein Steuerzahler nicht auf eine steuerzahlerfreundliche Verwaltungsvorgabe berufen, wenn es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Die Finanzverwaltung warnt, dass das Finanzamt niemals persönliche Daten am Telefon abfragt und entsprechende Anrufe daher von Betrügern stammen müssen.
Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz wird noch im Sommer in seiner umstrittenen Form in Kraft treten können.
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