Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 sieht weitere Änderungen im Steuer- und Sozialrecht für 2006 und 2007 vor.
Die Abfindung aus einem Auflösungsvertrag unterliegt als sonstige Leistung der Umsatzsteuer, weshalb manchmal eine Abfindung für eine fristlose Kündigung günstiger ist.
Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.
Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:
* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.