Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums schafft jetzt Klarheit, welche Angaben bei Boni, Skonti und Lieferungs- und Leistungsdaten aus umsatzsteuerlicher Sicht vorgeschrieben sind.
Seit dem 1. Januar gilt eine erweiterte Haftung für Umsatzsteuerschulden der Lieferanten - vorausgesetzt, die Preisgestaltung des Lieferanten gibt Anlass zum Misstrauen.
Das Steueränderungsgesetz 2003 bringt eine Reihe von Änderungen und Erleichterungen beim Vorsteuerabzug von Reisekosten, privat genutzten Pkws und gemischt genutzten Gebäuden.
Ab 2004 sind für Rechnungen zusätzliche Pflichtangaben vorgeschrieben, damit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt.
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