Ob der Ende 2008 verdoppelte Höchstbetrag für Handwerkerleistungen nun ab 2008 oder 2009 gilt, hat der Bundesfinanzhof nun endgültig zugunsten der vorherrschenden Meinung entschieden.
Nur die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums zum 1. Januar 2013 ist bereits beschlossen. Mit allen anderen zum Jahreswechsel geplanten Änderungen im Steuerrecht muss sich das Parlament im neuen Jahr noch einmal befassen.
Der Bundesfinanzhof hat sich mit einem Fall befasst, in dem ein Ehegatte Besitzer einer vermieteten Immobilie ist, das Darlehen zur Finanzierung der Immobilie aber vom anderen Ehegatten aufgenommen wurde.
Eine pauschale Zahlung für Schönheitsreparaturen, die unabhängig von den tatsächlich ausgeführten Arbeiten anfällt, ist nicht als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.
Gegen die Doppelbelastung der Bauleistung mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer bei einem Grundstückskauf, der mit einer Bauträgervereinbarung in Zusammenhang steht, hat der Bundesfinanzhof keine Bedenken.
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