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In Baden-Württtemberg steigt die Grunderwerbsteuer am 5. November von 3,5 % auf 5,0 %.


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Das jetzt beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält viele kleinere Vereinfachungen im Steuerrecht sowie die Abschaffung der Signaturpflicht für elektronische Rechnungen.


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Eine Kommune darf Pflegeheimbewohnern keine Zweitwohnungsteuer für ihre bisherige Wohnung abfordern.


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Nordrhein-Westfalen hat die Grunderwerbsteuer auf 5 % erhöht, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen bald nachziehen.


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Dient die Ablösung eines Erbbaurechts dazu, ein neues Erbbaurecht mit höheren Erbbauzinsen zu gewähren, sind die damit verbundenen Kosten sofort als Werbungskosten abziehbar.


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Der Bundesfinanzhof hat zwei neue Urteile zum gewerblichen Grundstückshandel gefällt.


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Überraschend hat der Bundesrat beide aktuellen Steuergesetze mit Vereinfachungs- und Erleichterungsregelungen abgelehnt.


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So lange ein notariell beurkundetes Vorkaufsrecht noch während der Vermögensauseinandersetzung vereinbart wird, ist auch der spätere Kauf aufgrund dieses Vorkaufsrechts grunderwerbsteuerfrei.


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Ein Finanzgericht hat beim Bundesverfassungsgericht angefragt, ob die frühere Grunderwerbsteuerpflicht für Grundstücksübertragungen zwischen eingetragenen Lebenspartnern verfassungswidrig ist.


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Durch ein neues Gesetz werden ab 2012 energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden steuerlich gefördert.


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