Die Bundesländer wollen eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass Arbeitgeber selbst entscheiden können, wann sie im Lauf des kommenden Jahres mit der elektronischen Lohnsteuerkarte starten wollen.
Das Finanzgericht Münster teilt die Meinung der Finanzverwaltung, dass während eines Kalenderjahres nicht von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode gewechsel werden darf - wenn auch aus anderem Grund.
Spätestens ab dem 1. Januar 2013 müssen alle Lohnsteueranmeldungen und Meldungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer mit einer Signatur versehen an das Finanzamt übermittelt werden.
In einer Verwaltungsanweisung hat das Bundesfinanzministerium jetzt festgelegt, wann vom Arbeitgeber übernommene Studiengebühren kein steuerpflichtiger Lohn sind.
Eine rückwirkende Gesetzesänderung sorgt dafür, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nun auch Software, Smartphones und Tablet-PCs steuerfrei überlassen können.
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