Wer den Bundesfreiwilligendienst leistet, geht ein normales Dienstverhältnis ein, auch wenn die Bezüge vorbehaltlich einer Gesetzesänderung in der Regel erst einmal steuerfrei bleiben sollen.
Auch wenn die ehemalige Konzernmutter nicht mehr zu den verbundenen Unternehmen zählt, sind Zuwendungen an die Arbeitnehmer keine Schenkung sondern Arbeitslohn.
Das nächste Steueränderungsgesetz ist bereits in Arbeit, bringt aber nur Änderungen im Detail und die noch ausstehenden Regelungen zum elektronischen Lohnsteuerabzug.
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