Die anstehende Verschärfung bei der strafbefreienden Selbstanzeige führt zu einem neuen Rekord an Selbstanzeigen. Nicht alle Steuersünder kommen aber ungeschoren davon.
Nach langer Beratung hat das Bundesfinanzministerium eine aktualisierte Fassung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung und zum Datenzugriff veröffentlicht.
Ein Finanzgericht hat gegen die Auffassung anderer Gerichte und gängige Verwaltungspraxis entschieden, dass ein Einspruch nur mit signierter E-Mail möglich ist.
Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:
* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.