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Das Zollkodexanpassungsgesetz enthält verschiedene Änderungen der Abgabenordnung, die in der einen oder anderen Weise alle Steuerzahler betreffen.


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Trotz des gegenteiligen Urteils eines Finanzgerichts hält das Bundesfinanzministerium den Einspruch mit einer einfachen E-Mail weiter für zulässig.


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Die anstehende Verschärfung bei der strafbefreienden Selbstanzeige führt zu einem neuen Rekord an Selbstanzeigen. Nicht alle Steuersünder kommen aber ungeschoren davon.


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Nach langer Beratung hat das Bundesfinanzministerium eine aktualisierte Fassung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung und zum Datenzugriff veröffentlicht.


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Die neuste Steuerschätzung bestätigt im wesentlichen, dass das Steueraufkommen in den nächsten Jahren weiter deutlich steigen wird.


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Weil mit der Abgabe einer Steuererklärung nur eine ohnehin bestehende Verpflichtung erfüllt wird, ist die Abgabe kein verjährungshemmender Antrag.


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Umfangreiche Änderungswünsche am Zollkodexanpassungsgesetz stellen den Zeitplan für die Verabschiedung noch in diesem Jahr in Frage.


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Auf die Einladung von Deutschland hin haben nun 51 Staaten ein Abkommen zum globalen steuerlichen Informationsaustausch ab 2017 unterzeichnet.


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Eine höhere Hundesteuer für Kampfhunde ist zwar zulässig, aber sie darf nicht so hoch sein, dass sie einem Verbot gleichkommt.


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Der Regierungsentwurf für das inoffizielle Jahressteuergesetz 2015 in Form des Zollkodexanpassungsgesetzes liegt jetzt vor.


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