Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob die rückwirkende Spekulationsgewinnbesteuerung bestimmter Immobiliengeschäfte im Jahr 1999 verfassungsmäßig ist.
Gemeinnützige Vereine erhalten eine letzte Fristverlängerung bis Ende 2010 zur Ergänzung ihrer Satzung um eine Vorgabe über die Vergütung des Vorstandes.
Die aktuelle Steuerschätzung bestätigt die Erwartungen, dass die Steuereinnahmen in den nächsten Jahren deutlich niedriger ausfallen als noch vor einem Jahr erwartet.
Ein vom Bundesverfassungsgericht festgestelltes Vollzugsdefizit bei den Kapitalerträgen in früheren Jahren ist kein rückwirkendes Ereignis, das die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids rechtfertigen würde.
Steuerfreie Einnahmen, die in die Festsetzung der Kirchensteuer einfließen, lassen sich nicht durch unverbrauchte Verlustvorträge ausgleichen.
Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:
* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.