Nachdem die Rentenreform auch den Bundesrat passiert hat, werden sich nach und nach Angebote für die private Vorsorge am Markt zeigen. Aber mit der Auswahl sollten Sie sich Zeit lassen.
Wenn eine als Altersvorsorge angeschaffte Immobilie wegen der Rückversetzung mit Verlust verkauft werden muss, dann ist der Verlust nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
Die Steuerfahndung hat nach der Feststellung ausländischer Kapitalerträge nun die Erfassung der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, den Spekulationsgewinnen, entdeckt.
Da die gesetzliche Rentenversorgung für die Generation der heute unter 50-jährigen als Altersvorsorge nicht ausreichen wird, sollten Sie sich nach Kapitalanlagen umsehen, die sich als private Zusatzvorsorge eignen.
Aufgrund der aktuellen Zinsentwicklung sollten Sie sich über Forward-Darlehen Gedanken machen.
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