Wenn die Beherbergung von Arbeitnehmern nur kurzfristig angelegt ist, fällt auf den geldwerten Vorteil oder das Entgelt zusätzlich Umsatzsteuer an, meint das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Auf die massive Kritik an der Gelangensbestätigung hat die Finanzverwaltung mit deutlichen Erleichterungen reagiert, die der Bundesrat jetzt abgesegnet hat.
Nun können Steueranmeldungen und andere ELSTER-Meldungen doch noch bis zum 31. August auch ohne Zertifikat an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
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